für den Bildungsurlaub nach dem NBildUG

  1. Alle vom Bildungswerk ver.di in Niedersachsen e.V. angebotenen Bildungsurlaubsseminare sind nach dem NBildUG (Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz) anerkannt. Das entsprechende Aktenzeichen der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung wird mit der Anmeldebestätigung mitgeteilt.
  2. Nach dem NBildUG haben Arbeitnehmer*innen einen Anspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung für Bildungszwecke pro Jahr. Dies gilt auch für Auszubildende.
  3. Eine Seminarwoche beginnt in der Regel am Montag und endet am Freitag. Ausnahmen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Seminarausschreibungen.
  4. In der Seminargebühr sind mit Ausnahme der Seminare ohne Übernachtung die Kosten für Übernachtung und Frühstück enthalten. Der weitere Leistungsumfang (Teil- bzw. Vollverpflegung, Eintrittsgelder, Kosten für Führungen, Exkursionen, Kurbeiträge etc.) ist in den jeweiligen Seminarbeschreibungen ausgewiesen.
  5. Die Unterbringung erfolgt in Doppelzimmern. Einzelzimmer müssen i.d.R. direkt im jeweiligen Hotel gebucht und abgerechnet werden.
  6. Unsere Bildungsmaßnahmen werden nach modernen erwachsenengerechten Methoden durchgeführt. Dazu gehören verschiedene Arbeitsformen (Referate, Plenumsdiskussionen, Gruppenarbeit, Rollenspiele usw.) ebenso wie der Einsatz moderner Lehrmittel und Seminartechnik.
  7. Als Referentinnen und Referenten stehen qualifizierte Erwachsenenbildner*innen mit fundierten Fachkenntnissen und umfangreichen pädagogischen Erfahrungen zur Verfügung.
  8. Bitte beachten Sie bei Seminaren auf den Inseln Wangerooge, Spiekeroog, Baltrum und Juist, dass die Fähre tideabhängig verkehrt. Bitte richten Sie Ihre Anreise so ein, dass Sie pünktlich zum Seminarbeginn anwesend sind.