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SBV 1: Die Pflichtquote allein reicht nicht!
Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen
| Seminar-Nr. | 43230215 |
|---|---|
| Beginn | 17.04.2023, 10:00 Uhr |
| Dauer | 36 Stunden |
| Kosten |
Seminargebühr: 1090,00 € zzgl. Tagungspauschale: 310,00 € oder Übernachtung und Verpflegung: 850,00 € |
| Seminarort |
Hiive Hotel
Rosenstr. 4 26122 Oldenburg |
| Ihre Ansprechpartner |
Regionalbüro Oldenburg Huntestr. 14 26135 Oldenburg 0441 205252-0 oldenburg@bw-verdi.de |
| Freistellung & Kostenübernahme |
§ 37 Abs. 6 i. V. m. § 40 BetrVG § 39 Abs. 2 und § 40 i.V.m. § 37 NPersVG § 22 a) Abs. 3 i.V.m. § 39 und § 41 BremPersVG § 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 BPersVG / analog LPersVG § 49 Abs. 4 i.V.m. § 19 Abs. 3 und § 30 MVG § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX |
Programmbeschreibung
In diesem Seminar werden den Schwerbehindertenvertretungen sowie Mitgliedern von Betriebs- und Personalräten Kenntnisse vermittelt, die ihr für eure Arbeit als Interessenvertretung benötigt. Nach Klärung einiger Grundbegriffe geht es vor allem darum, sich mit den Aufgaben, Rechten und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung vertraut zu machen.
Themenschwerpunkte:
- Die geschichtliche Entwicklung bis zum SGB IX
- Behinderung – Fakten, Zahlen und Begrifflichkeiten
- Aufgaben und Rechte der Schwerbehindertenvertretung
- Inner- und außerbetriebliche Zusammenarbeit
- Pflichten des Arbeitgebers
- Anregungen für die praktische Arbeit und Umsetzungsmöglichkeiten in die betriebliche Praxis
- Einblick in Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung und -sicherung