Kursangebote / Kursdetails

Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst
Einflussmöglichkeiten für BR und PR

Seminar-Nr. 53250401
Beginn 23.10.2025, 10:00 Uhr
Dauer 7 Stunden
Kosten Seminargebühr: 320,00 €
zzgl. Tagungspauschale: 68,00 €
(Alle Preise inkl. MwSt.)
Seminarort
DGB Haus Osnabrück
August-Bebel-Platz 1
49074 Osnabrück
Ihre
Ansprechpartner
Regionalbüro Osnabrück
Kollegienwall 3-4
49074 Osnabrück

0541 35740-30
osnabrueck@bw-verdi.de
Freistellung &
Kostenübernahme
§ 37 Abs. 6 i. V. m. § 40 BetrVG
§ 39 Abs. 2 und § 40 i.V.m. § 37 NPersVG
§ 39 Abs. 5 i.V.m. § 41 Abs. 1 BremPersVG
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 BPersVG
§ 179 Abs. 4 und 8 SGB IX

Programmbeschreibung

Samstags zuhause auf dem Sofa sitzen, um auf einen Anruf des Arbeitgebers hin die Arbeit aufzunehmen – auch wenn Beschäftigte nicht unmittelbar am Schreibtisch, im Labor oder in der Werkstatt sitzen und arbeiten, empfinden sie diesen Zustand in aller Regel nicht wirklich als Freizeit. Ist es Arbeit? Ist es Freizeit? Wer legt die Stufe der Belastung fest? Und wie verhält es sich mit der Vergütung?


Wir wollen uns mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen, Arbeitsverträge und des Arbeitszeitgesetzes beschäftigen. Zudem werden die Möglichkeiten des Betriebs- und Personalrats aufgezeigt, im Rahmen seiner Mitbestimmung Einfluss auf die Mehrarbeit und zusätzlichen Arbeitsbelastungen zu nehmen.


Themenschwerpunkte


  • Abgrenzung von Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Arbeitsbereitschaft
  • Regelungen im Arbeitszeitgesetz, Tarifvertrag, Betriebs- und Dienstvereinbarungen, Arbeitsvertrag
  • Rechtsfolgen, wenn bei Einsätzen in der Rufbereitschaft die Ruhezeiten nicht eingehalten werden
  • Mitbestimmung des Betriebs- und Personalrats




Termine zum dieser Kurs
Datum Uhrzeit Ort
Datum:
26.02.2025
Uhrzeit:
10:00 - 17:00 Uhr
Wo:
August-Bebel-Platz 1, DGB Haus Osnabrück