Kursangebote / Kursdetails

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Seminar-Nr. 33246060
Beginn 12.11.2024, 09:00 Uhr
Dauer 7 Stunden
Kosten Seminargebühr: 295,00 €
zzgl. Technikpauschale: 20,00 €
Seminarort
Online

1 Online-BW ver.di
Ihre
Ansprechpartner
Koordinationsbüro BR/PR/SBV
Goseriede 10
30159 Hannover

0511 12400-400
br@bw-verdi.de
Freistellung &
Kostenübernahme
§ 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG
§ 39 Abs. 2 bzw. § 40 i.V.m. § 37 Abs. 1 NPersVG
§ 39 Abs. 5 i.V.m. § 41 Abs. 1 BremPersVG
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 BPersVG
§ 19 Abs. 3 MVG oder § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX

Programmbeschreibung

Ab Juni 2025 müssen Websites, die elektronische Dienstleistungen anbieten, barrierefrei gestaltet und umgesetzt werden. Darüber hinaus werden auch Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, einschließlich mobiler Anwendungen, Selbstbedienungsterminals und andere digitale Angebote definiert. Barrierefrei bedeutet, dass die Website auch für Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen wahrnehmbar, bedienbar und verständlich sein muss. Insbesondere für den Banken-, Personenbeförderungsdienstleister- und Mediendienstbereich stehen durch das BFSG große Veränderungen an. Aber auch Unternehmen, die über ihre Website Produkte oder Dienstleistungen verkaufen, sind betroffen. Der Verstoß gegen das Gesetz kann u.U. Sanktionen nach sich ziehen (Bußgelder von bis zu 100.000 Euro). Interessenvertretungen und Gleichstellungsbeauftragte müssen neben den erforderlichen Auflagen lt. BFSG ihre Beteiligungsform bei der Umsetzung des Gesetzes kennen.


Themenschwerpunkte


  • Überblick Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
  • Geltungsbereich
  • Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit
  • Beteiligung der Interessenvertretung



Abgelaufen

Termine zum dieser Kurs
Datum Uhrzeit Ort
Datum:
12.11.2024
Uhrzeit:
09:00 - 16:00 Uhr
Wo:
Online - H