Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Seminar-Nr. | 33246060 |
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Beginn | 12.11.2024, 09:00 Uhr |
Dauer | 7 Stunden |
Kosten |
Seminargebühr: 295,00 € zzgl. Technikpauschale: 20,00 € |
Seminarort |
Online
1 Online-BW ver.di |
Ihre Ansprechpartner |
Koordinationsbüro BR/PR/SBV Goseriede 10 30159 Hannover 0511 12400-400 br@bw-verdi.de |
Freistellung & Kostenübernahme |
§ 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG § 39 Abs. 2 bzw. § 40 i.V.m. § 37 Abs. 1 NPersVG § 39 Abs. 5 i.V.m. § 41 Abs. 1 BremPersVG § 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 BPersVG § 19 Abs. 3 MVG oder § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX |
Programmbeschreibung
Ab Juni 2025 müssen Websites, die elektronische Dienstleistungen anbieten, barrierefrei gestaltet und umgesetzt werden. Darüber hinaus werden auch Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, einschließlich mobiler Anwendungen, Selbstbedienungsterminals und andere digitale Angebote definiert. Barrierefrei bedeutet, dass die Website auch für Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen wahrnehmbar, bedienbar und verständlich sein muss. Insbesondere für den Banken-, Personenbeförderungsdienstleister- und Mediendienstbereich stehen durch das BFSG große Veränderungen an. Aber auch Unternehmen, die über ihre Website Produkte oder Dienstleistungen verkaufen, sind betroffen. Der Verstoß gegen das Gesetz kann u.U. Sanktionen nach sich ziehen (Bußgelder von bis zu 100.000 Euro). Interessenvertretungen und Gleichstellungsbeauftragte müssen neben den erforderlichen Auflagen lt. BFSG ihre Beteiligungsform bei der Umsetzung des Gesetzes kennen.
Themenschwerpunkte
- Überblick Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
- Geltungsbereich
- Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit
- Beteiligung der Interessenvertretung
Datum | Uhrzeit | Ort |
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Datum:
12.11.2024
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Uhrzeit:
09:00 - 16:00 Uhr
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Wo:
Online - H
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