23. Arbeitsschutzkonferenz
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen - Bilanz und Ausblick
| Seminar-Nr. | 23256001 |
|---|---|
| Beginn | 08.10.2025, 09:00 Uhr |
| Dauer | 8 Stunden |
| Kosten |
Seminargebühr: 320,00 € zzgl. Tagungspauschale: 65,00 € |
| Kostenhinweis | Übernachtung auf Anfrage. |
| Seminarort |
Rotation
Goseriede 10 30159 Hannover |
| Ihre Ansprechpartner |
Regionalbüro Braunschweig Julius-Konegen-Str. 24b 38114 Braunschweig 0531 58088-0 braunschweig@bw-verdi.de |
| Freistellung & Kostenübernahme |
§ 37 Abs. 6 i. V. m. § 40 BetrVG § 39 Abs. 2 und 40 i.V.m. § 37 NPersVG § 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 BPersVG/analog LPersVG § 22 a) Abs. 3 i.V.m. §§ 39 und 41 BremPersVG § 49 Abs. 4 i.V.m. §§ 19 Abs. 3, 30 MVG § 179 Abs. 4, 8 SGB IX |
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Programmbeschreibung
Mit dem Arbeitsschutzgesetz wird 1996 ein wichtiger Rahmen für den Arbeits- und Gesundheitsschutzes gegeben. Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Werkzeug zur systematischen Analyse und Beurteilungen der Gefährdungen und zur Festlegung von Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten bei der Arbeit.
2013 wird mit der Novellierung des Arbeitsschutzgesetzes die Gefährdungsbeurteilung auf die Gefährdungen durch psychische Belastungen bei der Arbeit erweitert.
Im Referentenentwurf zum Arbeitsschutzgesetz wird betont, dass es hier um eine Klarstellung hinsichtlich der Gefährdungsfaktoren, die bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden müssen, geht. Die Anpassung des Arbeitsschutzgesetzes zielt darauf ab, das Bewusstsein der Arbeitgeber für psychische Belastungen bei der Arbeit zu schärfen und dabei das Augenmerk vor allem auch auf die Berücksichtigung von psychischen Belastungen zu richten.
In dieser Konferenz 2025 ziehen wir eine Bilanz der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen, vor dem Hintergrund einer aktualisierten, in Teilen neuen Unfallverhütungsvorschrift. Die DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“. Diese aktualisierte Unfallverhütungsvorschrift gab es 2024 noch nicht, die Vorschrift wird im Laufe des Jahres bei den Berufsgenossenschaften in Kraft treten.
Was konnte die durch die gemeinsame Initiative von Betriebsärzt*innen, Fachkräften für Arbeitssicherheit und betrieblichen Interessenvertretern erreicht werden und welche Aufgaben stellen sich in der Zukunft? Wie wird die betriebliche Praxis der Beurteilung psychischer Belastungen des aus der Sicht der staatlichen Aufsichtsbehörden beurteilt? Welche neuen Möglichkeiten ergeben sich aus den geplanten Veränderungen der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“? Wie sind diese geplanten Änderungen zu bewerten?
Ablauf
09:00 Uhr Anreise und Begrüßungskaffee
09:30 Grußwort Andrea Wemheuer, ver.di Landesbezirksleiterin Niedersachsen- Bremen
09:45- 10:30 Uhr Antje Juschkat, Diplom Psychologin, Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover:
Berücksichtigung arbeitsbedingter psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung: Chancen und Herausforderungen der Gesetzesnovellierung
10:45 – 11:30 Uhr Sabine Heegner (Fachkraft für Arbeitssicherheit und Beraterin): Die Gefährdungsbeurteilung physischer Belastungen aus der Sicht einer Fachkraft für Arbeitssicherheit.
11:30- 11:45 Kaffeepause
11:45- 12:45 Uhr Ulrike Hein- Rusinek: Was hält mich gesund? Was macht mich krank? Psychische Belastung am Arbeitsplatz- aus der Sicht einer Betriebsärztin
13:00- 13:45 Mittagspause
13:45 – 14:30 Uhr Timo Polk (Betriebsrat Stadtwerke Wolfenbüttel): Die Gefährdungsbeurteilung als kontinuierlicher, beteiligungsorientierter und nachhaltiger Prozess am Beispiel der Stadtwerke Wolfenbüttel.
15:00- 15:30 Uhr Sabine Heegner: Die aktuellen Veränderungen der DGUV Vorschrift 2 : „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ aus gewerkschaftlicher Sicht.
15:30- 16:30 Uhr Abschlussdiskussion: Perspektiven der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Diese Veranstaltung wird mit 7 Stunden für die CDMP- Weiterbildung anerkannt (CDMP: Certified Disability Management Professional)