ver.di macht schlau!
Das ver.di-Seminarprogramm Hamburg hält ein umfangreiches Bildungs- und Qualifizierungsangebot bereit, durch das Sie Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in vielfältigen Gebieten erweitern können. Egal ob zu Politik & Gesellschaft, Arbeitsrecht, Gremienarbeit oder Kommunikation und Gesprächsführung – mit einem Seminar bei ver.di lernen Sie neue Sichtweisen kennen und erwerben oder vertiefen berufliche und persönliche Kompetenzen. Die beste Investition in die Zukunft.
Seminarangebote
Info-Tag BR/PR/MAV/JAV/SBV
für Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, JAVen und Schwerbehindertenvertretungen
Seminar-Nr. | 98241016 |
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Beginn | 29.02.2024, 09:00 Uhr |
Dauer | 4 Stunden |
Kosten | kostenlos |
Kostenhinweis | für ver.di-Mitglieder kostenfrei Unkosten für An-und Abreise werden nicht erstattet |
Seminarort | Zu diesem Kurs sind keine Orte verfügbar. |
Ihre Ansprechpartner |
Regionalbüro Hamburg Besenbinderhof 60 20097 Hamburg 040 890 615 375 hamburg@bw-verdi.de |
Freistellung & Kostenübernahme |
§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV, § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX |
Referent*innen | Sommer, Michael |
Programmbeschreibung
Zielgruppe: Gesetzliche Interessenvertretungen und ver.di-Mitglieder
Für die Teilnahme ist eine Beschlussfassung gemäß der genannten Paragrafen erforderlich.
Die Arbeit gesetzlicher Interessenvertretungen ist anspruchsvoll und beinhaltet viel Verantwortung. Oft ist es schwierig, sich Zeit für die Einarbeitung in die unterschiedlichen Themen zu nehmen, zu lesen, zu recherchieren und immer auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung zu sein. Mit den INFO-TAGUNGEN bieten wir eine Möglichkeit, sich in sehr kurzer Zeit Einblick in komplexe Themen zu verschaffen. Kompetente Referent*innen geben Informationen, gemeinsam werden Strategien und mögliche betriebliche Umsetzungen erarbeitet. Gleichzeitig profitieren alle von den Ideen und Erfahrungen der anderen.
Thema im Februar:
Die Gesetzliche Regelung zum Urlaub ist einfach: Jede/r Beschäftigte hat mindestens vier Wochen Urlaub im Jahr. Die Rechtsprechung zum Urlaub ist dagegen kompliziert: Wann wird Urlaub ins nächste Jahr übertragen? Was passiert, wenn Urlaub wegen Langzeiterkrankung nicht genommen werden kann? Was passiert, wenn das Arbeitsverhältnis endet, und der Urlaub noch nicht verbraucht ist? Auch für die betrieblichen Interessenvertretungen ist das Thema wichtig, denn die Grundsätze, nach denen Urlaub in Betrieb und Dienststelle gewährt wird, unterliegen – ebenso wie der Urlaubsplan – der Mitbestimmung. Sogar die Festlegung der zeitlichen Lage im Einzelfall kann der Mitbestimmung unterliegen.
Weitere Termine:
13.06.2024, Sem.-Nr.: 98241017
24.10.2024, Sem.-Nr.: 98241018
Datum | Uhrzeit | Ort |
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Datum:
29.02.2024
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Uhrzeit:
09:00 - 13:00 Uhr
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Wo:
DGB Hamburg
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