TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht Bund 1
Grundlagen des Eingruppierungsrechts gemäß TVöD-Bund und Tarifvertrag über die Entgeltordnung
Seminar-Nr. | 33241018 |
---|---|
Beginn | 08.04.2024, 10:30 Uhr |
Dauer | 36 Stunden |
Kosten |
Seminargebühr: 1095,00 € zzgl. Übernachtung / Verpflegung: 791,50 € oder Tagungspauschale: 360,00 € (Alle Preise inkl. MwSt.) |
Seminarort |
ver.di BIZ Walsrode
Sunderstr. 77 29664 Walsrode |
Ihre Ansprechpartner |
Koordinationsbüro BR/PR/SBV Goseriede 10 30159 Hannover 0511 12400-400 br@bw-verdi.de |
Freistellung & Kostenübernahme |
§ 39 Abs. 2 und § 40 i.V.m. § 37 NPersVG § 37 Abs. 6 i. V. m. § 40 BetrVG § 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 BPersVG/analog LPersVG § 22 a) Abs. 3 i.V.m. §§ 39 und 41 BremPersVG § 49 Abs. 4 i.V.m. §§ 19 Abs. 3, § 30 MVG-EDK § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX |
Programmbeschreibung
Die Eingruppierung der Beschäftigten erfolgt nach den Regelungen der §§ 12, 13 TVöD-Bund und der Entgeltordnung.
Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmst du bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Dir obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen.
Das Seminar „Eingruppierungsrecht“ vermittelt Grundkenntnisse zur Eingruppierung, zu Aufbau und Systematik der einzelnen Teile des Tarifvertrags, über die Entgeltordnung des Bundes sowie zum Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden gehen mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden.
Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TVöD-Bund. Außerdem werden die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats erläutert.
Themenschwerpunkte
- Rechtsgrundlagen der Eingruppierung
- Entgeltordnung TVöD Bund
- Stufenverläufe der Entgelttabellen
- Beteiligung des BR/PR