SBV Recht: Erwerbsminderungsrente und Rente wegen Schwerbehinderung
Seminar-Nr. | 33231116 |
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Beginn | 15.03.2023, 09:00 Uhr |
Dauer | 8 Stunden |
Kosten |
Seminargebühr: 275,00 € zzgl. Technikpauschale: 20,00 € |
Seminarort |
Online Bildungswerk ver.di
1 Online-BW ver.di |
Ihre Ansprechpartner |
Koordinationsbüro BR/PR/SBV Goseriede 10 30159 Hannover 0511 12400-400 br@bw-verdi.de |
Freistellung & Kostenübernahme |
§ 39 Abs. 2 und § 40 i.V.m. § 37 NPersVG § 37 Abs. 6 i. V. m. § 40 BetrVG § 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 BPersVG § 22 a) Abs. 3 i.V.m. §§ 39 und 41 BremPersVG § 49 Abs. 4 i.V.m. §§ 19 Abs. 3, § 30 MVG-EDK § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX |
Programmbeschreibung
Wenn Beschäftigte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig sind, ersetzt eine Rente wegen voller Erwerbsminderung das Einkommen. Wenn die Option besteht, noch einige Stunden täglich zu arbeiten, ergänzt diese die Rente lediglich. Bei der Schwerbehindertenrente gibt es ebenfalls wichtige Aspekte zu beachten. Im Seminar erfahren SBVen, welche Rechte schwerbehinderte Beschäftigte haben und wie sie sie unterstützen können. Die Seminarinhalte vermitteln einen vertiefenden Überblick über die Voraussetzungen für die Gewährung einer Rente für Menschen mit einer Schwerbehinderung.
Die Unterschiede zwischen Erwerbsminderungsrente und Rente wegen Schwerbehinderung, die Wege der Antragsstellung und Möglichkeiten für Betroffene werden aufgezeigt.
Themenschwerpunkte:
- Unterschied EM-Rente und Schwerbehindertenrente
- Schritte der Beantragung unter Einbezug der SBV
- aktuelle Rechtsprechung
- Voraussetzungen für Rente wegen Erwerbsminderung nach § 43 SGB VI
- Vorzeitige Wartezeiterfüllung nach § 53 SGB VI
- Anwartschaftserhaltung
- Erwerbsminderung oder teilweise Erwerbsminderung
- Altersrente von Menschen mit Behinderung
- Hinzuverdienst und Grenzen
- Antragsverfahren und Antragsstellung
- Die Rolle der Deutschen Rentenversicherung (DRV)
Datum | Uhrzeit | Ort |
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Datum:
15.03.2023
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Uhrzeit:
09:00 - 17:00 Uhr
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Wo:
Online - Hannover Bildungswerk ver.di in Niedersachsen e.V.
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