Microsoft 365 Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten bei der Einführung
Seminar-Nr. | 33246018 |
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Beginn | 22.02.2024, 09:00 Uhr |
Dauer | 7 Stunden |
Kosten |
Seminargebühr: 300,00 € zzgl. Technikpauschale: 20,00 € |
Seminarort |
Online
1 Online-BW ver.di |
Ihre Ansprechpartner |
Koordinationsbüro BR/PR/SBV Goseriede 10 30159 Hannover 0511 12400-400 br@bw-verdi.de |
Freistellung & Kostenübernahme |
§ 39 Abs. 2 und 40 i.V.m. § 37 NPersVG § 37 Abs. 6 i. V. m. § 40 BetrVG § 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 BPersVG/analog LPersVG § 22 a) Abs. 3 i.V.m. §§ 39 und 41 BremPersVG § 49 Abs. 4 i.V.m. §§ 19 Abs. 3, § 30 MVG-EDK § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX |
Programmbeschreibung
Office 365 enthält viele Möglichkeiten und Funktionen. Neben den klassischen Anwendungen sind in den letzten Jahren noch diverse Apps (Teams, Planner, OneNote ...) hinzugekommen.
Aufgaben und Projekte können standortübergreifend gemeinsam in Gruppen bearbeitet werden, Sitzungen digital durchgeführt, miteinander in Chats kommuniziert und die Ablage organisiert werden.
Betriebs- und Personalräten mag die Einführung und Nutzung von Office-365-Anwendungen und -Apps vielleicht im Rahmen ihrer Beteiligungsrechte als ein Fass ohne Boden erscheinen. Das beginnt schon bei der Frage, was hat z.B. der Arbeitgeber mit welchen Lizenzen zur Datensicherheit vereinbart. Wie kann der BR / PR, im Rahmen der vorhandenen Mitbestimmungsrechte, bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen auf die Datennutzung und den Datenschutz, insbesondere zur Verhaltenskontrolle der Beschäftigten, Einfluss nehmen? Was kann und sollte mit dem Arbeitgeber zum Schutz der Beschäftigten vereinbart werden?
Datum | Uhrzeit | Ort |
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Datum:
22.02.2024
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Uhrzeit:
09:00 - 17:00 Uhr
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Wo:
Online - H
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