Betriebsratsvergütung und vergleichbare Arbeitnehmende
Seminar-Nr. | 33252101 |
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Beginn | 19.02.2025, 09:00 Uhr |
Dauer | 7 Stunden |
Kosten |
Seminargebühr: 320,00 € |
Seminarort |
online
1 Online-BW ver.di |
Ihre Ansprechpartner |
Koordinationsbüro BR/PR/SBV Goseriede 10 30159 Hannover 0511 12400-400 br@bw-verdi.de |
Freistellung & Kostenübernahme |
§ 37 Abs. 6 i. V. m. § 40 BetrVG § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX § 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 BPersVG/analog LPersVG |
Programmbeschreibung
Am 28. Juni 2024 hat der Bundestag einstimmig die Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes zum Thema Betriebsratsvergütung beschlossen. Diese Regelung soll die Rechtsunsicherheit nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom Januar 2023 auflösen. Fraglich ist immer wieder, was „vergleichbare Arbeitnehmende“ für die Mitglieder des Betriebsrats sind, wer legt dies wann und wie fest und wie kann es fair ablaufen.
Der Arbeitgeber soll künftig mit dem Betriebsrat eine entsprechende Betriebsvereinbarung abschließen, um diese Regelung zu definieren. In dieser Tagesschulung geben wir einen Überblick über die hierfür wichtigen Elemente einer Regelung.
Themenschwerpunkte
- Grundsatz der Gleichbehandlung von Interessenvertretungen
- Neuregelungen § 37 und § 78 BetrVG
- Elemente einer wirkungsvollen Betriebsvereinbarung zur BR-Vergütung
Hinweis:
auch Personalräte bzw. Dienststellenleitungen orientieren sich an dieser neuen Regelung, daher kommt dieses Seminar auch für PR in Frage!
Referent: Martin Bretzler, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Datum | Uhrzeit | Ort |
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Datum:
19.02.2025
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Uhrzeit:
09:00 - 16:00 Uhr
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Wo:
Zoom 1
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