Kursangebote / Kursdetails

Arbeitszeitkonten des TVöD/TV-L/TVV
Über mein Zeitguthaben bestimme ich!

Seminar-Nr. 83250319
Beginn 04.11.2025, 10:00 Uhr
Dauer 7 Stunden
Kosten Seminargebühr: 320,00 €
zzgl. Tagungspauschale: 73,00 €
Seminarort
Rotation
Goseriede 10
30159 Hannover
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Regionalbüro Göttingen
Weender Landstr. 6
37073 Göttingen

0551 488 286-90
goettingen@bw-verdi.de
Freistellung &
Kostenübernahme
§ 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 BetrVG
§ 39 Abs. 2 und § 40 i.V.m. § 37 NPersVG
§ 22 a) Abs. 3 i.V.m. § 39 und § 41 BremPersVG
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 BPersVG/analog LPersVG
§ 19 Abs. 3 i.V.m. § 30 MVG
§ 179 Abs. 4 und 8 SGB IX

Programmbeschreibung

In vielen Betrieben und Dienststellen, die unter den Geltungsbereich des TVöD/TV-L/TVV fallen, kommen Arbeitszeitkonten zur Anwendung. Beschäftigte können auf verschiedene Zeitkonten Plus- und Minusstunden buchen. Doch wollen die Beschäftigten von ihrem Zeitguthaben etwas zurückhaben, heißt es häufig: „Zurzeit nicht möglich, basta!“. Der Arbeitgeber baut die Plusstunden dann irgendwann einmal ab, wenn es betrieblich passt und nicht, wenn die Beschäftigten die Freizeit benötigen.

Dieser Arbeitgeberwillkür schiebt das Arbeitszeitkonto nach TVöD/TV-L/TVV einen Riegel vor. Der Tarifvertrag schreibt im Einzelnen vor, wie die Verfügungsgewalt des Beschäftigten über sein Arbeitszeitkonto in einer Dienst- bzw. Betriebsvereinbarung sicherzustellen ist.

In einem ersten Überblick werden in diesem Tagesseminar die Unterschiede zwischen den verschiedenen Typen von Zeitkonten dargestellt, um dann zu besprechen, welche Regelungen zu einem Arbeitszeitkonto nach TVöD/TV-L/TVV in einer Dienst- bzw. Betriebsvereinbarung zwingend zu treffen sind.


Themenschwerpunkte        

  • Gleitzeitkonto – Zeitausgleichskonto – Überstundenkonto – Arbeitszeitkonto nach TVöD/TV-L/TVV
  • Was kann auf das Arbeitszeitkonto nach TVöD/TV-L/TVV gebucht werden und wer entscheidet darüber?
  • Verfügungsgewalt des Beschäftigten contra betriebliche Erfordernisse
  • Folgen, wenn der Arbeitgeber vereinbarte Abbuchungen widerruft
  • Was sollte sonst noch in einer Dienst- bzw. Betriebsvereinbarung Arbeitszeitkonto geregelt werden?



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