Kursangebote / Kursdetails

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Seminar-Nr. 33256036
Beginn 18.02.2025, 09:00 Uhr
Dauer 7 Stunden
Kosten Seminargebühr: 320,00 €
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Online

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Goseriede 10
30159 Hannover

0511 12400-400
br@bw-verdi.de
Freistellung &
Kostenübernahme
§ 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BetrVG
§ 39 Abs. 2 bzw. § 40 i.V.m. § 37 Abs. 1 NPersVG
§ 39 Abs. 5 i.V.m. § 41 Abs. 1 BremPersVG
§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 BPersVG
§ 19 Abs. 3 MVG oder § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX

Programmbeschreibung

Ab Juni 2025 müssen Websites, die elektronische Dienstleistungen anbieten, barrierefrei gestaltet und umgesetzt werden. Darüber hinaus werden auch Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, einschließlich mobiler Anwendungen, Selbstbedienungsterminals und andere digitale Angebote definiert. Barrierefrei bedeutet, dass die Website auch für Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen wahrnehmbar, bedienbar und verständlich sein muss. Insbesondere für den Banken-, Personenbeförderungsdienstleister- und Mediendienstbereich stehen durch das BFSG große Veränderungen an. Aber auch Unternehmen, die über ihre Website Produkte oder Dienstleistungen verkaufen, sind betroffen. Der Verstoß gegen das Gesetz kann u.U. Sanktionen nach sich ziehen (Bußgelder von bis zu 100.000 Euro). Interessenvertretungen und Gleichstellungsbeauftragte müssen neben den erforderlichen Auflagen lt. BFSG ihre Beteiligungsform bei der Umsetzung des Gesetzes kennen.


Themenschwerpunkte


Überblick Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Geltungsbereich

Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit

Beteiligung der Interessenvertretung




Termine zum dieser Kurs
Datum Uhrzeit Ort
Datum:
18.02.2025
Uhrzeit:
09:00 - 16:00 Uhr
Wo:
Online - H



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