Anhörung bei Kündigung - Was kann der Personalrat tun?
| Seminar-Nr. | 83260320 |
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| Beginn | 28.04.2026, 10:00 Uhr |
| Dauer | 7 Stunden |
| Kosten |
Seminargebühr: 350,00 € zzgl. Tagungspauschale: 75,00 € |
| Seminarort |
Rotation
Goseriede 10 30159 Hannover |
| Ihre Ansprechpartner |
Regionalbüro Göttingen Weender Landstr. 6 37073 Göttingen 0551 488 286-90 goettingen@bw-verdi.de |
| Freistellung & Kostenübernahme |
§ 39 Abs. 2 und § 40 i.V.m. § 37 NPersVG § 39 Abs. 5 i.V.m. § 41 Abs. 1 BremPersVG § 54 Abs. 1 i.V.m. § 46 BPersVG |
Programmbeschreibung
Kündigungen haben oft gravierende Auswirkungen und sind sehr belastend.
Was kann der Personalrat tun, um die betroffenen Beschäftigten bestmöglich zu unterstützen?
§§ 65 und 75 NPersVG regeln die Beteiligung des Personalrats bei Kündigungen.
In diesem eintägigen Seminar geht es anhand praxisnaher Beispiele um die Reaktionsmöglichkeiten des Personalrats, wenn er eine Anhörung zur Kündigung bekommt: Welche Fristen sind zu beachten? Welche unterschiedlichen Möglichkeiten hat der Personalrat bei fristlosen und ordentlichen Kündigungen? Welche Widerspruchsgründe gibt es und auf was sollte der Personalrat bei der Formulierung eines Widerspruchs zur Kündigung achten?
Themenschwerpunkte
- Beteiligungsrechte des Personalrats bei ordentlichen Kündigungen, einschließlich der außerordentlichen Kündigung mit sozialer Auslauffrist nach § 65 NPersVG
- Beteiligungsrechte bei fristlosen Kündigungen nach § 626 BGB und § 75 NPersVG
- Beteiligungsrechte bei Änderungskündigungen nach § 65 NPersVG
- Kündigungsfristen bei ordentlicher Kündigung, insbesondere bei außerordentlicher Kündigung mit sozialer Auslauffrist (§ 158 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 SGB III)
- Gründe für den Widerspruch bei Kündigungen
| Datum | Uhrzeit | Ort |
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Datum:
28.04.2026
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Uhrzeit:
10:00 - 17:00 Uhr
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Wo:
Goseriede 10,
ver.di-Höfe - Veranstaltungszentrum Rotation
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