Die Novellierung des BBiG 2020

Der Bundestag hat die Reform des Berufsbildungsgesetzes beschlossen. Das neue Gesetz ist am 01.01.2020 in Kraft getreten.

Was bringt dir die Reform des Berufsbildungsgesetzes für deine Ausbildung? Und was müssen JAVen wissen?

Die wesentlichen Änderungen sind:

  • Einführung einer Mindestausbildungsvergütung
  • Freistellung für die Berufsschule
  • Freistellung zur Prüfungsvorbereitung
  • Lernmittelfreiheit
  • Freistellung für ehrenamtliche Prüfer*innen

Mindestausbildungsvergütung

Auszubildende, die ab dem 01.01.2020 eine Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz beginnen, haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung, mindestens in folgender Höhe:

Die Mindestausbildungsvergütung gilt auch für außerbetriebliche Berufsausbildungen. Ab 2024 soll es daran anschließend eine automatische jährliche Anpassung an die bundesweite Durchschnittsvergütung geben. Über Tarifverträge bekommen ver.di-Mitglieder heute schon deutlich höhere Ausbildungsvergütungen. Ob und welcher Tarifvertrag für dich gilt, erfährst du als ver.di-Mitglied bei deiner*deinem Jugendsekretär*in vor Ort.

Weiterhin gilt auch, dass 80 Prozent der branchenüblichen Ausbildungsvergütung als „angemessen“ gelten und somit auch der gesetzliche Anspruch einer Ausbildungsvergütung über der Mindestausbildungsvergütung bestehen kann. Sollte dein Tarifvertrag eine Vergütung niedriger als die Mindestausbildungsvergütungsregeln, gilt vorerst die tarifliche Regelung weiterhin.

Freistellung für Berufsschultage

Alle Auszubildenden haben eine garantierte Freistellung für die Berufsschule. An einem Tag in der Woche mit mehr als fünf Unterrichtsstunden und bei Blockunterricht (mindestens fünf Tage mit über 25 Unterrichtsstunden) musst du nach der Schule nicht mehr in den Betrieb. Der Tag wird dir mit der durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit, der Blockunterricht mit der durchschnittlichen Wochenausbildungszeit angerechnet. Und wenn die Berufsschule mal kürzer ist? Dann zählen die Pausen und die Wegezeit von der Schule in den Betrieb als Ausbildungszeit. Wenn die Schule vor 9 Uhr beginnt, musst du zuvor auch nicht mehr in den Betrieb.

Freistellung zur Prüfungsvorbereitung

Für die Vorbereitung auf schriftliche Abschlussprüfungen gibt es eine bezahlte Freistellung für den letzten Ausbildungstag vor der Prüfung.

Lernmittelfreiheit

Fachliteratur fällt unter die Lernmittelfreiheit und muss nicht mehr von dir als Auszubildende*r bezahlt werden.

Freistellung für ehrenamtliche Prüfer*innen

Die neue Regelung gewährt Prüferinnen und Prüfern einen Rechtsanspruch auf Freistellung, allerdings ohne Bezahlung.

Weitere Forderungen

Leider wurden die Praxisphasen des dualen Studiums als auch die Praxisphasen betrieblich-schulischer Ausbildungen nicht in den Geltungsbereich des Berufsbildungsgesetzes aufgenommen. Es soll ein Prozess von Bund, Ländern und Sozialpartnern geben, um das Thema zu bearbeiten. Wir als ver.di werden uns hier weiter einbringen und unsere Forderung deutlich machen.

Fit im BBiG für deine JAV-Arbeit

Das Berufsbildungsgesetz und seine Änderungen sind Inhalt deiner JAV II-Grundlagenschulung.

Hier findest du alle Termine

Dein Kontakt im JAV-Bereich

Anne Grunewald & Jasmin Albert

Tel.: 0511 12400-427
jav@bw-verdi.de

Bildungswerk der Vereinten Dienst­leis­tungs­ge­werk­schaft (ver.di) in Niedersachsen e.V.

Koordinationsbüro für
Betriebs- und Personalräte­seminare

Goseriede 10 (Haus B 1.OG) | 30159 Hannover
 0511 12400-400
 0511 12400-420 
  br@bw-verdi.de