Urlaubsregelungen im Betrieb
Wo Betriebsräte mitbestimmen können
Seminar-Nr. | 83240302 |
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Beginn | 10.09.2024, 10:00 Uhr |
Dauer | 7 Stunden |
Kosten |
Seminargebühr: 295,00 € zzgl. Tagungspauschale: 60,00 € |
Seminarort |
Rotation
Goseriede 10 30159 Hannover |
Ihre Ansprechpartner |
Regionalbüro Göttingen Weender Landstr. 6 37073 Göttingen 0551 488 286-90 goettingen@bw-verdi.de |
Freistellung & Kostenübernahme |
§ 37 Abs. 6 i. V. m. § 40 BetrVG § 179 Abs. 4 und 8 SGB IX |
Programmbeschreibung
Was für viele die schönste Zeit des Jahres ist, führt häufig zu Konflikten – der Urlaub.
Wer kann wann wie Urlaub nehmen? Kann der Arbeitgeber den Urlaub einseitig festlegen? Und sind bestimmte Beschäftigtengruppen bei der Festlegung ihres Urlaubs zu bevorzugen? Unter welchen Voraussetzungen darf der Urlaubsumfang nach Lebensalter gestaffelt werden? Wann verfallen Urlaubsansprüche? Wie ist es mit einer Erreichbarkeitspflicht im Urlaub?
Obwohl die Urlaubsplanung zwischen Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber erfolgt, ist der Betriebsrat in der Mitbestimmung, wenn es um allgemeine Urlaubsgrundsätze geht. Und auch bei weiteren Urlaubsarten wie Bildungsurlaub, Sabbatjahr, Familienpause etc. gelten die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats.
Was das in der Praxis heißt und was der Betriebsrat machen kann, wenn der Arbeitgeber seine Mitbestimmungsrechte missachtet, wird in diesem Seminar vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung erörtert.
Themenschwerpunkte
- Rechtsgrundlagen zu Fragen des Urlaubs
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zum Thema Urlaub
- Was kann der Betriebsrat im Konfliktfall tun?
Datum | Uhrzeit | Ort |
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Datum:
10.09.2024
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Uhrzeit:
10:00 - 17:00 Uhr
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Wo:
Goseriede 10,
ver.di-Höfe - Veranstaltungszentrum Rotation
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