Behinderung der Betriebsratsarbeit
Was kann der Betriebsrat dagegen tun?
Seminar-Nr. | 83240616 |
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Beginn | 29.10.2024, 09:00 Uhr |
Dauer | 2 Tage |
Kosten |
Seminargebühr: 505,00 € zzgl. Tagungspauschale: 120,00 € |
Seminarort |
Rotation
Goseriede 10 30159 Hannover |
Ihre Ansprechpartner |
Regionalbüro Göttingen Weender Landstr. 6 37073 Göttingen 0551 488 286-90 goettingen@bw-verdi.de |
Freistellung & Kostenübernahme |
§ 37 Abs. 6 i. V. m. § 40 BetrVG |
Programmbeschreibung
Das Betriebsverfassungsgesetz enthält klare Regelungen, wie die Vertretung der Interessen der Beschäftigten durch den Betriebsrat und die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber funktionieren soll. Die Realität sieht leider häufig anders aus: Der Arbeitgeber hält sich nicht an die Regeln, es kommt zu Konflikten; das Gremium oder einzelne Mitglieder werden in der Betriebsratsarbeit behindert und sogar systematisch bekämpft.
Ziel des Seminars ist es, zu klären, wann eine Behinderung der Betriebsratsarbeit beginnt bzw. vorliegt und welche rechtlichen und strategischen Möglichkeiten der Betriebsrat hat, um sich gegen die Behinderung seiner Arbeit zu wehren.
Themenschwerpunkte
- Wann liegt eine Behinderung der Betriebsratsarbeit vor?
- Formen und Methoden der Behinderung des Betriebsratsgremiums
- Union Busting als Instrument der Behinderung der Betriebsratsarbeit
- Strategien, Handlungs- und Sanktionsmöglichkeiten des Betriebsrats nach dem BetrVG
- Öffentlichkeitsarbeit und Einbindung der Belegschaft
Datum | Uhrzeit | Ort |
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Datum:
29.10.2024
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Uhrzeit:
10:00 - 17:00 Uhr
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Wo:
Goseriede 10,
ver.di-Höfe - Veranstaltungszentrum Rotation
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Datum:
30.10.2024
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Uhrzeit:
09:00 - 16:00 Uhr
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Wo:
Goseriede 10,
ver.di-Höfe - Veranstaltungszentrum Rotation
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