After Work: Gefährdungsanzeige
Seminar-Nummer | 68230138 |
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Beginn | 01.03.2023, 17:30 Uhr |
Dauer | 3 Stunden |
Kosten | kostenfrei: 0,00 € |
Seminarort | Zu diesem Kurs sind keine Orte verfügbar. |
Ihre Ansprechpartner |
Bildungswerk ver.di in Bremen gGmbH Bahnhofsplatz 22-28 28195 Bremen 0421 244-63110 bremen@bw-verdi.de |
Referent*innen | Meitz, Siegfried |
Programmbeschreibung
Steigender Arbeitsaufwand, Beschäftigungsabbau und krankheitsbedingte Ausfälle – diese und andere Faktoren führen in Betrieben und Dienststellen vermehrt zur Gefährdung von Beschäftigten und Dritten. Da Arbeitgeber*innen in diesen Fällen zur Handlung verpflichtet sind, müssen diese nach den geltenden gesetzlichen Regelungen im Arbeitsschutzgesetz von den Beschäftigten umgehend informiert werden.
Wann sollte eine Gefährdung angezeigt werden und wie sehen die gesetzlichen Regelungen dazu aus? Mit welchen Konsequenzen müssen Beschäftigte rechnen, wenn sie Gefährdungen nicht bzw. nicht rechtzeitig anzeigen? Welche Rolle spielen in diesem Zusammenhang gesetzliche Interessenvertretungen, die Gewerkschaft, die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und die sonstigen in Betracht kommenden Stellen?
Themenschwerpunkte
- Begriffe Gefährdungsanzeige (Überlastungsanzeige)
- Rechtliche Wirkung einer Gefährdungsanzeige
- Pflichten der Beschäftigten, der Arbeitgeber*innen und der gesetzlichen Interessenvertretungen
Eine Kooperation des ver.di Ortsverein Osterholz-Scharmbeck mit dem Bildungswerk ver.di.